Honorar / Preisgestaltung

Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Patient*innen, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler.

Für Selbstzahler*innen rechne ich nach Stundensatz ab.

Pro angefangene Viertelstunde berechne ich 25€.

Deine Behandlungskosten kannst du beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Für Patient*innen mit Privat- oder Zusatzversicherung stelle ich Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung (GebüH). Bitte beachte jedoch, dass ich einige Leistungen (besonders Beratungen) zu einem 2- bis 3-fachen Satz berechne. Es kann sein, dass Deine Versicherung nur den einfachen Satz akzeptiert und Du die restlichen Kosten selbst trägst.

Folgend findest du eine genaue Aufschlüsselung der Leistungen (+).